Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB des Baumhaushotel Seemühle

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Baumhäusern und anderen Räumlichkeiten der Baumhaushotel Seemühle GmbH.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

(1)  Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zu Stande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

(2)  Die Unter- / Weitervermietung der überlassenen Baumhäuser sowie aller anderen Räumlichkeiten ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

(3)  Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Baumhäuser am Anreisetag zwischen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Bei einer späteren Anreise hat der Kunde das Hotel unter der Rufnummer +49 (0) 9357-9098020 hierüber zu informieren.

(4)  Am vereinbarten Abreisetag sind die Baumhäuser dem Hotel spätestens bis 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (Check-out-Zeit). Bei einer verspäteten Rückgabe ist der Kunde verpflichtet dem Hotel den entstandenen Schaden zu ersetzen.

(5)  Die Buchung gilt nur für die vom Kunden vorab bei der Anfrage mitgeteilten Anzahl von Gästen. Der Kunde ist verpflichtet dem Hotel eine Änderung der Gästeanzahl sobald wie möglich, in jedem Fall jedoch vor der Anreise mitzuteilen. Eine Änderung der Gästezahl bedarf der Zustimmung des Hotels und führt zu einer Anpassung des Preises durch das Hotel.

 

§ 3 Preise, Zahlung

(1)  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

(2)  Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von fünf Tagen nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 80 % des Gesamtpreises zu leisten. Das Hotel erteilt dem Kunden die genauen Angaben dazu in der Buchungsbestätigung mit. Der restliche Betrag wird spätestens bei Abreise fällig.

(3)  Die Zahlung des Kunden kann ausschließlich durch Vorab-Überweisung, Barzahlung oder durch Zahlung mittels EC-Karte erfolgen.

(4)  Das Hotel ist berechtigt eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, oder Ähnlichem zu verlangen.

 

§ 4 Rücktritt des Hotels

(1)  Wird die unter § 3 Abs. 2 vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2)  Das Hotel ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde:

-       in Zahlungsschwierigkeiten gerät

-       einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht beschlossen wird und ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird.

(3)  Das Hotel ist außerdem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurück zu treten. Ein solcher Grund liegt unter anderem in folgenden Fällen vor:

-       Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

-       Beherbergungen unter irreführender oder falsche Angabe wesentlicher Tatsachen durch den Kunden

-       bei einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2

(4)  Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

§ 5 Stornierung durch den Kunden

(1)   Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

(2)  a) Bis einschließlich 60 Tage vor Anreise ist die Stornierung durch den Kunden kostenfrei möglich.

b) bei weniger als 60 Tage bis einschließlich 40 Tage vor Anreise hat der Kunde 20 % vom Reisepreis zu erstatten.

c) bei weniger als 40 Tage, bis einschließlich 14 Tage vor Anreise hat der Kunde 50 % vom Reisepreis zu erstatten.

d) bei weniger als 14 Tage vor Anreise hat der Kunde 80 % vom Reisepreis zu erstatten.

(3)Bei Bezahlung mit einem bereits erworbenen Übernachtungsgutschein verliert der Gutschein anteilig seinen Wert, entsprechend der unter Abs. 2 genannten Stornobedingungen.

(4)Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelung gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs. Hiervon umfasst sind beispielsweise eine verspätete Ankunft, vorzeitiger Abreise oder eine verringerte Anzahl von Gästen gegenüber der Buchung.

(5)Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

§ 6 Besondere Regelungen zur Benutzung des Baumhaushotel

(1)  Der Kunde verpflichtet sich, das Baumhaushotel und die gesamte Baumhaushotelanlage rücksichtsvoll und umsichtig zu behandeln.

(2)  Rauchen ist auf der kompletten Anlage des Baumhaushotels nur in den extra hierfür gekennzeichneten Raucherplätzen auf dem Hof der Seemühle, und vor dem Waschhaus auf der Baumhaus-Allee gestattet. Auf dem übrigen Gebiet gilt ein vollständiges Rauchverbot.

(3)  Dem Gast ist bekannt, dass der Aufenthalt in einem Wald besondere Gefahren birgt. Hierzu zählen unter anderem (aber nicht abschließend): Astbruch, Glätte feuchtes Laub oder auf Bäumen, Gras und lockere Steine; der Kunde wird sich daher entsprechend der Umgebung umsichtig verhalten. Es gilt eine erhöhte Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.

(4)  Das Baumhaushotel ist nicht kindgerecht gestaltet und ein adult only – also Erwachsenenhotel  Deshalb ist die Übernachtung von Kindern erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt. Eine Vermietung an Minderjährige ab dem sechzehnten Lebensjahr erfolgt außerdem ausdrücklich auf eigenen Wunsch und auf eigene Verantwortung der Eltern.

(5)  Die Reservierung / Anmietung des Lagerfeuerplatzes sowie des Grills erfolgt ausdrücklich unter Vorbehalt. Auch bei einer Vorreservierung ist das Hotel unter bestimmten Umständen (z.B. erhöhte Trockenheit & Waldbrandgefahr) berechtigt, die Nutzung der Feuerstelle zu untersagen.

(6)  Der Kunde verpflichtet sich, sich während der Ruhezeiten (22 bis 8 Uhr) so zu verhalten, dass andere Gäste des Baumhaushotels nicht in ihrer Ruhe gestört werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung zu beenden. Gemietete Räumlichkeiten wie z.B. Seescheune werden trotzdem in voller Höhe berechnet.

(7)  Das Hotel ist bei einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder ähnlichen Notfallsituationen berechtigt die Räumung der Anlage zur Sicherheit aller Gäste zu veranlassen. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Anweisung des Hotelpersonals erfolgt die Nutzung des Hotelgeländes auf eigene Gefahr.

(8)  Bei Veranstaltungen in gemieteten Räumen des Baumhaushotels Seemühle  erfolgt die Verpflegung ausschließlich über einen vom Hotel beauftragten Caterer. Eine Selbstverpflegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

(9)  Das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren auf dem Gelände ist nicht gestattet

(10)  Die Zufahrt zu den Baumhäusern mit dem eigenen PKW ist nicht gestattet.

(11)  Das zulässige Höchstgewicht pro Person (Punktbelastung) beträgt 130 kg im Baumhaus. Für Personen mit höherem Gewicht sind Buchungen im Baumhaus ausgeschlossen, wir verweisen auf unsere Appartements.

(12) Da sich das Baumhaushotel im Wald befindet, in dem sich auch wildlebende Tiere aufhalten (wie z.B. Damwild, Nagetiere, Vögel und Insekten), bitten wir um Rücksicht, da diese Tiere unter besonderem Schutz stehen. Das Füttern und Anlocken der Tiere ist darüber hinaus untersagt. In der freien Natur ist es deshalb auch nicht auszuschließen, dass gerade die nachtaktiven Tiere im Baumhaus wahrgenommen werden können. Wir bitten deshalb alle Besucher um Verständnis und die Tiere zu respektieren.

 

§ 7 Haftung des Hotels

(1)  Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen, oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

(2)  Bezüglich des zur Mitbenutzung an Kunden überlassenen Parkplatzes ist eine Haftung des Hotels grundsätzlich ausgeschlossen. Insbesondere haftet das Hotel nicht für Schäden, die durch Feuer, Regen, Hagel, Schnee, Eis, andere Kunden oder sonstige Dritte verursacht worden sind. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung der PKWs und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Bei Schnee und Eis findet kein Räum- und Streudienst auf dem Parkplatz statt. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen, sind nicht ausgeschlossen oder begrenzt. Die Haftung für die Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten ist nicht ausgeschlossen oder begrenzt.

 

§ 8 Haftung des Kunden

(1)   Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Angehörigen oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2)   Der Kunde haftet ausdrücklich für alle Schäden, die auf einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2 zurückzuführen sind; insbesondere für erhöhte Reinigungskosten und einen entstandenen Mietausfall;

(3)   Die Beseitigung von unverhältnismäßigen Verunreinigungen der Hotelanlage und Baumhäuser werden dem Kunden nach einer professionellen Reinigung  separat in Rechnung gestellt. Bei unverhältnismäßigen Verunreinigungen in diesem Sinne handelt es sich, wenn diese nicht innerhalb des normalen Reinigungsumfangs beseitigt werden können.

 

§ 9 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

(1)  Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung für ausschließlich online geschlossene Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne der ADR-Richtlinie erfolgt nicht.

(2)  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel müssen schriftlich erfolgen.

(3)  Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.

(4)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.1

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Seemühle 1, 97782 Gräfendorf
+49 9357 9098020
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